Beiträge

Alter
Beitragssatz in Prozenten
des koordinierten Lohnes zu Lasten
               des Versicherten
  des Arbeitgebers   Total 
18-24 0.0   0.0   0.0
25-34 3.5   3.5   7.0
35-44 5.0   5.0   10.0
45-54 7.5   7.5   15.0
ab 55 9.0   9.0   18.0

Dazu kommt der Risikobeitrag für die Risiken Todesfall (Hinterlassene- und Waisenrenten) sowie Invalidität (Invalidenrente) und die Finanzierung des Sicherheitsfonds des Bundes sowie Sondermassnahmen gem. Art. 65d des BVG.

Männer   Frauen   des Versicherten
  des Arbeitgebers
  Total
 Risikobeitrag (ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres)
18-24   18-24   2.5   2.5   5

Der Beitragssatz zur Deckung der Risiken und Gebühren wird vom Stiftungsrat entsprechend den effektiven Kosten festgelegt. Die Hälfte dieses Beitrages geht zu Lasten des Versicherten, die andere Hälfte zu Lasten der Unternehmung.

Die Kassenführung, die Vermögensverwaltung, die Revisionsstelle/n werden durch die Vermögenserträge bezahlt, gehen also zu Lasten der Stiftung.