Renten

Die Höhe der Altersrente wird mit dem Rentenumwandlungssatz bestimmt. Dieser ist in Ihrer Stiftung individuell, d.h. er hängt vom Alter, vom Geschlecht und vom Zivilstand des Versicherten sowie vom Alter des Ehegatten ab, falls der Versicherte verheiratet ist. 

Das Gesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) sieht vor, dass bei der vollen Beitragsdauer (40 Jahre) die Pensionskassenleistungen zusammen mit der AHV rund 60% des Lohnes erreichen. Da aber die durchschnittliche Lebenserwartung gestiegen ist, geht diese Rechnung für neue Rentner in Zukunft nicht mehr auf. Für bisherige Rentner hat die Stiftung AVITEX entsprechende Rückstellungen vorgenommen. Für diese ändert sich somit nichts.

2015 betrug die durchschnittliche Lebenserwartung der Männer im Alter von 65 Jahren 19.2 Jahre und der Frauen im gleichen Alter 22.2 Jahre. Zum Vergleich : 1981 betrug diese Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren für Männer 14.3 Jahre, für Frauen 18.2 Jahre.

 

Um in Zukunft sicher zu stellen, dass die Renten weiterhin ungefähr 60% vom letzten Verdienst betragen, wenn die volle Beitragsdauer (40 Jahre) erreicht ist, gibt es verschiedene Szenarien:

  • später in Pension gehen und damit mehr Zeit zu haben um das nötige Alterskapital anzusparen
  • Erhöhung der Sparbeiträge.
  • Bildung von Reserven bei überdurchschnittlichen Vermögenserträgen.
  • Kürzung der Rente durch schrittweise Senkung der Umwandllungssätze.
Der Umwandlungssatz ist in Art. 14, Abs. 2 BVG geregelt und beträgt für den obligatorischen Teil des Altersguthabens seit 2014 einheitlich (für Männer und Frauen) 6.8%.